Berlin, 

 

Kabinett bringt Schlichtungsgesetz auf den Weg

Mediation soll Gerichte und Bürger entlasten

 Mehr Streitigkeiten als bisher sollen nach dem Willen der Bundesregierung außergerichtlich beigelegt werden. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Das neue Gesetz soll die sogenannte Mediation stärken, um aufwendige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

 Bei einer Mediation suchen die Streitenden unter der Leitung eines unabhängigen Dritten nach einer Lösung. Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung auch Vorgaben aus einer entsprechenden EU-Richtlinie umsetzen. Mediationsverfahren werden zum Beispiel bei Scheidungen und Streit um das Sorgerecht der Kinder angewandt.

Justizministerin: Entlastung der Bürger

Leutheusser-Schnarrenberger sieht in dem möglichen Gesetz vor allem einen Beitrag zur Entlastung der Bürger. Die Mediation biete die Chance, Konflikte wirklich zu lösen und nicht nur zu entscheiden, sagte die FDP-Politikerin. "Gerade in hochemotionalen Familienkonflikten bietet die Mediation große Chancen." Sie erhoffe sich eine Verbesserung der Streitkultur in Deutschland. Nach Angaben ihres Ministeriums macht das Instrument vor allem dann Sinn, wenn es nicht nur darum geht, einen Streit irgendwie zu klären, sondern wenn die Beteiligten auch hinterher noch miteinander auskommen müssen.

 Der Mediator solle eine Art Konfliktbereinigungshelfer sein, der mit den Kontrahenten so rede, dass sie selbst zu einer friedlichen Lösung kommen. Dabei gehe es nicht in erster Linie um die Gerichte. "Mediation soll zuvorderst Menschen entlasten, nicht die Justiz", sagte sie.

 Die Mediation soll vor allem im arbeitsrechtlichen und Zivilbereich sowie in Sozialgerichtsverfahren zum Einsatz kommen. "Ein Bereich ist nur ausgenommen: Das sind Strafverfahren, weil es hier um eine staatliche Anklage gegen einen möglichen Beschuldigten geht  und da hat Mediation keinen Platz", stellte die Ministerin klar.

 Nach Ministeriumsangaben beschreibt das neue Gesetz unterschiedliche Formen der Mediation: Sie kann unabhängig von einem Gerichtsverfahren, im Verlauf eines Prozesses oder sogar mit einem Richter als Mediator ablaufen. Bei einem Scheitern der Mediation darf derselbe Richter dann aber nicht selbst in der Sache entscheiden.

"Justitia kann ihr Schwert zu Hause lassen"

 Die Hälfte der Bundesländer hat in den vergangenen zehn Jahren schon mit Schlichtungs- und Mediationsverfahren experimentiert. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, gute Erfahrungen habe man vor allem im Zivilrecht gemacht, bei der Wirtschaft genauso wie bei Privatpersonen. Auch im Streit mit der Verwaltung sei oft eine Mediation möglich. "Wenn diese Erfahrungen Schule machen, kann Justitia ihr Schwert in Zukunft immer öfter zu Hause lassen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

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Mediation stärken für mehr gemeinsame Konfliktlösungen

Berlin, 19. Juli 2010

Zu dem heute an die Ressorts versendeten Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Entwurf eines Mediationsgesetzes soll zu einer erheblichen Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung führen.

In einer veränderte Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist. Mediatorinnen und Mediatoren helfen in einem transparenten Verfahren bei der Suche nach der Problemlösung. Die Mediation kann zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden helfen. Anders als im Prozess kommen die Konfliktparteien gemeinsam als Gewinner aus der Mediation.

Strikte Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung. Die Aufgaben und Pflichten von Mediatorinnen werden im vorgelegten Gesetzentwurf genau festgelegt.

Die vorgeschlagene Regelung wird den Ländern zudem die Möglichkeit geben, die richterliche Mediation auf eine eindeutige Rechtsgrundlage zu stellen.

Zum Hintergrund:

Der vorgelegte Referentenentwurf sieht die Förderung des Mediationsverfahrens vor. Die Regelung soll grenzüberschreitende und nationale Sachverhalte auf eine einheitliche Grundlage stellen, um eine Rechtszersplitterung zu vermeiden.

Im Referentenentwurf werden die Aufgaben der Mediatorinnen und Mediatoren beschrieben und Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen festgelegt, die ihre Neutralität und Unabhängigkeit sicherstellen sollen.

Die vorgesehenen Änderungen erleichtern darüber hinaus die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen und regeln eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatorinnen und Mediatoren. Aus der Verschwiegenheitspflicht folgt zugleich ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Der Referentenentwurf schützt so die Vertraulichkeit der Mediation.

Er dient insoweit auch der Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimme Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (europäische Mediationsrichtlinie), geht aber inhaltlich über die zwingenden Anforderungen hinaus.

Entsprechend der Zielsetzung der Bundesregierung wird die außergerichtliche Konfliktbeilegung und insbesondere die Mediation gefördert. So soll in Zukunft bereits in der Klageschrift angegeben werden, ob eine Mediation vorausgegangen ist. Die Richterinnen und Richter sollen den Parteien verstärkt eine Mediation vorschlagen können.

Außerdem sollen wissenschaftlich begleitete Modellprojekte ermöglicht werden, um in Zusammenarbeit mit den Ländern zunächst einmal zu untersuchen, wie sich eine finanzielle Förderung der Mediation in Familiensachen auswirken würde.

Die Bundesregierung unterstützt ein privates Zertifizierungssystem der Kammern und Verbände, um die Qualität der Mediation zu fördern und die Transparenz des Mediationsmarkts für den Verbraucher zu verbessern. Der Zugang zur Mediatorentätigkeit soll dagegen gesetzlich nicht geregelt werden.

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Berlin, 19. Juli 2010

Zu dem heute an die Ressorts versendeten Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Entwurf eines Mediationsgesetzes soll zu einer erheblichen Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung führen.

In einer veränderte Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist. Mediatorinnen und Mediatoren helfen in einem transparenten Verfahren bei der Suche nach der Problemlösung. Die Mediation kann zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden helfen. Anders als im Prozess kommen die Konfliktparteien gemeinsam als Gewinner aus der Mediation.

Strikte Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung. Die Aufgaben und Pflichten von Mediatorinnen werden im vorgelegten Gesetzentwurf genau festgelegt.

Die vorgeschlagene Regelung wird den Ländern zudem die Möglichkeit geben, die richterliche Mediation auf eine eindeutige Rechtsgrundlage zu stellen.

Zum Hintergrund:

Der vorgelegte Referentenentwurf sieht die Förderung des Mediationsverfahrens vor. Die Regelung soll grenzüberschreitende und nationale Sachverhalte auf eine einheitliche Grundlage stellen, um eine Rechtszersplitterung zu vermeiden.

Im Referentenentwurf werden die Aufgaben der Mediatorinnen und Mediatoren beschrieben und Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen festgelegt, die ihre Neutralität und Unabhängigkeit sicherstellen sollen.

Die vorgesehenen Änderungen erleichtern darüber hinaus die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen und regeln eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatorinnen und Mediatoren. Aus der Verschwiegenheitspflicht folgt zugleich ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Der Referentenentwurf schützt so die Vertraulichkeit der Mediation.

Er dient insoweit auch der Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimme Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (europäische Mediationsrichtlinie), geht aber inhaltlich über die zwingenden Anforderungen hinaus.

Entsprechend der Zielsetzung der Bundesregierung wird die außergerichtliche Konfliktbeilegung und insbesondere die Mediation gefördert. So soll in Zukunft bereits in der Klageschrift angegeben werden, ob eine Mediation vorausgegangen ist. Die Richterinnen und Richter sollen den Parteien verstärkt eine Mediation vorschlagen können.

Außerdem sollen wissenschaftlich begleitete Modellprojekte ermöglicht werden, um in Zusammenarbeit mit den Ländern zunächst einmal zu untersuchen, wie sich eine finanzielle Förderung der Mediation in Familiensachen auswirken würde.

Die Bundesregierung unterstützt ein privates Zertifizierungssystem der Kammern und Verbände, um die Qualität der Mediation zu fördern und die Transparenz des Mediationsmarkts für den Verbraucher zu verbessern. Der Zugang zur Mediatorentätigkeit soll dagegen gesetzlich nicht geregelt werden.

Zu dem heute an die Ressorts versendeten Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Entwurf eines Mediationsgesetzes soll zu einer erheblichen Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung führen.

In einer veränderte Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist. Mediatorinnen und Mediatoren helfen in einem transparenten Verfahren bei der Suche nach der Problemlösung. Die Mediation kann zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden helfen. Anders als im Prozess kommen die Konfliktparteien gemeinsam als Gewinner aus der Mediation.

Strikte Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung. Die Aufgaben und Pflichten von Mediatorinnen werden im vorgelegten Gesetzentwurf genau festgelegt.

Die vorgeschlagene Regelung wird den Ländern zudem die Möglichkeit geben, die richterliche Mediation auf eine eindeutige Rechtsgrundlage zu stellen.

Mediation stärken für mehr gemeinsame Konfliktlösungen

Berlin, 19. Juli 2010

Zu dem heute an die Ressorts versendeten Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Entwurf eines Mediationsgesetzes soll zu einer erheblichen Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung führen.

In einer veränderte Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist. Mediatorinnen und Mediatoren helfen in einem transparenten Verfahren bei der Suche nach der Problemlösung. Die Mediation kann zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden helfen. Anders als im Prozess kommen die Konfliktparteien gemeinsam als Gewinner aus der Mediation.

Strikte Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung. Die Aufgaben und Pflichten von Mediatorinnen werden im vorgelegten Gesetzentwurf genau festgelegt.

Die vorgeschlagene Regelung wird den Ländern zudem die Möglichkeit geben, die richterliche Mediation auf eine eindeutige Rechtsgrundlage zu stellen.

Zum Hintergrund:

Der vorgelegte Referentenentwurf sieht die Förderung des Mediationsverfahrens vor. Die Regelung soll grenzüberschreitende und nationale Sachverhalte auf eine einheitliche Grundlage stellen, um eine Rechtszersplitterung zu vermeiden.

Im Referentenentwurf werden die Aufgaben der Mediatorinnen und Mediatoren beschrieben und Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen festgelegt, die ihre Neutralität und Unabhängigkeit sicherstellen sollen.

Die vorgesehenen Änderungen erleichtern darüber hinaus die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen und regeln eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatorinnen und Mediatoren. Aus der Verschwiegenheitspflicht folgt zugleich ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Der Referentenentwurf schützt so die Vertraulichkeit der Mediation.

Er dient insoweit auch der Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimme Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (europäische Mediationsrichtlinie), geht aber inhaltlich über die zwingenden Anforderungen hinaus.

Entsprechend der Zielsetzung der Bundesregierung wird die außergerichtliche Konfliktbeilegung und insbesondere die Mediation gefördert. So soll in Zukunft bereits in der Klageschrift angegeben werden, ob eine Mediation vorausgegangen ist. Die Richterinnen und Richter sollen den Parteien verstärkt eine Mediation vorschlagen können.

Außerdem sollen wissenschaftlich begleitete Modellprojekte ermöglicht werden, um in Zusammenarbeit mit den Ländern zunächst einmal zu untersuchen, wie sich eine finanzielle Förderung der Mediation in Familiensachen auswirken würde.

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In einer veränderte Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist. Mediatorinnen und Mediatoren helfen in einem transparenten Verfahren bei der Suche nach der Problemlösung. Die Mediation kann zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden helfen. Anders als im Prozess kommen die Konfliktparteien gemeinsam als Gewinner aus der Mediation.

Strikte Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung. Die Aufgaben und Pflichten von Mediatorinnen werden im vorgelegten Gesetzentwurf genau festgelegt.

Die vorgeschlagene Regelung wird den Ländern zudem die Möglichkeit geben, die richterliche Mediation auf eine eindeutige Rechtsgrundlage zu stellen.

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Entsprechend der Zielsetzung der Bundesregierung wird die außergerichtliche Konfliktbeilegung und insbesondere die Mediation gefördert. So soll in Zukunft bereits in der Klageschrift angegeben werden, ob eine Mediation vorausgegangen ist. Die Richterinnen und Richter sollen den Parteien verstärkt eine Mediation vorschlagen können.

Außerdem sollen wissenschaftlich begleitete Modellprojekte ermöglicht werden, um in Zusammenarbeit mit den Ländern zunächst einmal zu untersuchen, wie sich eine finanzielle Förderung der Mediation in Familiensachen auswirken würde.

Die Bundesregierung unterstützt ein privates Zertifizierungssystem der Kammern und Verbände, um die Qualität der Mediation zu fördern und die Transparenz des Mediationsmarkts für den Verbraucher zu verbessern. Der Zugang zur Mediatorentätigkeit soll dagegen gesetzlich nicht geregelt werden.